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   OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04   

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https://dejure.org/2005,5272
OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04 (https://dejure.org/2005,5272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2005 - 1 U 172/04 (https://dejure.org/2005,5272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 1 U 172/04 (https://dejure.org/2005,5272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 11 Nr. 4
    Werkvertrag: Zum Vertragsstrafenanspruch nach Abnahme der Werkleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Vertragsstrafe setzt Vorbehalt bei Abnahme voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung einer Berufung durch Telefax; Rechtzeitiger Vorbehalt einer Vertragsstrafe bei der Abnahme einer Werkleistung notwendig für die Geltendmachung eines Vertragsstrafenanspruchs; Ansehung eines Vorbehalts im Rahmen der Schlussabrechnung als ausreichend; Entfallen ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Berufung auf Vertragsstrafvereinbarung nach Abnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Vertragsstrafenvorbehalt bei Abnahme (IBR 2005, 1276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Ist die Werkleistung - wie im Streitfall - abgenommen, muss der Auftraggeber zur schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (vgl. BGH BauR 1977, 280 f. [juris-Rn. 10]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 12]; OLG Düsseldorf BauR 1977, 281 f. [juris-Rn. 44]; a. A. Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 341 Rn. 3).

    Zwar kann das Erfordernis eines Vorbehaltes bei der Abnahme (§ 341 Abs. 3 BGB) auch formularvertraglich in dem Sinne abbedungen werden, dass der Vorbehalt noch mit der Schlusszahlung geltend gemacht werden darf (vgl. BGH BauR 1981, 374 ff. [juris-Rn. 9]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 16]; 2000, 1758; BGHZ 153, 311 ff. [juris-Rn. 52]).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    (i) Massive Störungen des Zeitplanes, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, können den Vertragsstrafenanspruch ganz entfallen lassen (vgl. BGH BauR 1974, 206, 207; 1999, 645 ff. [juris-Rn.19, 27]).

    Weniger massive Störungen führen dazu, dass die Leistung des Auftragnehmers nicht zum vereinbarten kalendermäßigen Zeitpunkt fällig wird, so dass der Auftragnehmer nur durch eine Mahnung in Verzug geraten kann (vgl. BGH BauR 1999, 645 ff. [juris-Rn. 27]; BGHZ 153, 311 ff. [juris-Rn.72]).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Zwar kann das Erfordernis eines Vorbehaltes bei der Abnahme (§ 341 Abs. 3 BGB) auch formularvertraglich in dem Sinne abbedungen werden, dass der Vorbehalt noch mit der Schlusszahlung geltend gemacht werden darf (vgl. BGH BauR 1981, 374 ff. [juris-Rn. 9]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 16]; 2000, 1758; BGHZ 153, 311 ff. [juris-Rn. 52]).

    Weniger massive Störungen führen dazu, dass die Leistung des Auftragnehmers nicht zum vereinbarten kalendermäßigen Zeitpunkt fällig wird, so dass der Auftragnehmer nur durch eine Mahnung in Verzug geraten kann (vgl. BGH BauR 1999, 645 ff. [juris-Rn. 27]; BGHZ 153, 311 ff. [juris-Rn.72]).

  • BGH, 10.02.1977 - VII ZR 17/75

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Ist die Werkleistung abgenommen, muss der Auftraggeber zu schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (Anschluss an BGH BauR 1977, 280).

    Ist die Werkleistung - wie im Streitfall - abgenommen, muss der Auftraggeber zur schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (vgl. BGH BauR 1977, 280 f. [juris-Rn. 10]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 12]; OLG Düsseldorf BauR 1977, 281 f. [juris-Rn. 44]; a. A. Baumgärtel-Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 341 Rn. 3).

  • BGH, 29.11.1973 - VII ZR 205/71

    Wirksamkeit einer mündlichen Abrede bei vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    (i) Massive Störungen des Zeitplanes, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, können den Vertragsstrafenanspruch ganz entfallen lassen (vgl. BGH BauR 1974, 206, 207; 1999, 645 ff. [juris-Rn.19, 27]).
  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Von der Vereinbarung zur förmlichen Abnahme konnten die Parteien einvernehmlich abrücken und statt dessen stillschweigend abnehmen (vgl. BGH BauR 1977, 344 ff.), etwa dadurch, dass die Klägerin ihre Schlussrechnung übersandte und die Beklagte keine Abnahmeverhandlung verlangte.
  • BGH, 13.07.2000 - VII ZR 249/99

    Vorbehalt der Vertragsstrafe bis zur Schlußzahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Zwar kann das Erfordernis eines Vorbehaltes bei der Abnahme (§ 341 Abs. 3 BGB) auch formularvertraglich in dem Sinne abbedungen werden, dass der Vorbehalt noch mit der Schlusszahlung geltend gemacht werden darf (vgl. BGH BauR 1981, 374 ff. [juris-Rn. 9]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 16]; 2000, 1758; BGHZ 153, 311 ff. [juris-Rn. 52]).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Das Landgericht hat gerade entscheidend auf das Fehlen eines rechtzeitigen Vorbehalts abgestellt und die Beklagte nicht davon abgehalten, zur Rechtfertigung ihres späten Vorbehalts vorzutragen, wie § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dies erfordern würde (vgl. BGH BauR 2004, 1937 ff. [juris-Rn. 18]).
  • BGH, 12.03.1981 - VII ZR 293/79

    Verstoß gegen AGB-Gesetz: Überhöhte Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Zwar kann das Erfordernis eines Vorbehaltes bei der Abnahme (§ 341 Abs. 3 BGB) auch formularvertraglich in dem Sinne abbedungen werden, dass der Vorbehalt noch mit der Schlusszahlung geltend gemacht werden darf (vgl. BGH BauR 1981, 374 ff. [juris-Rn. 9]; 1984, 643 f. [juris-Rn. 16]; 2000, 1758; BGHZ 153, 311 ff. [juris-Rn. 52]).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 1 U 172/04
    Den Zugang der Mahnschreiben vom 19.3.2002 (Bl. 241 d. A.) und vom 23.5.2002 (Bl. 243 d. A.) hat die Klägerin nicht bestritten, so dass deren Berücksichtigung im Berufungsverfahren von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO nicht abhängt (vgl. BGH MDR 2005, 527 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1976 - 20 U 40/76

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

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